L 19 B 72/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-09-19, L 19 B 72/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-09-19, L 19 B 72/07 AS ER
L 19 B 72/07 AS ERSozialversicherungsgericht19.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 72/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-19
Aktenzeichen: L 19 B 72/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0919.L19B72.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.05.2007 geändert. Der Antrag auf Auszahlung der Leistungen der Antragsgegnerin in nicht durch die Aufrechnung zu Gunsten der Beigeladenen in Höhe von monatlich 50,00 EUR verringerter Höhe wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N, C, beigeordnet.
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