L 7 B 183/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-09-19, L 7 B 183/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-09-19, L 7 B 183/07 AS ER
L 7 B 183/07 AS ERSozialversicherungsgericht19.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 183/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-19
Aktenzeichen: L 7 B 183/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0919.L7B183.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2007 hinsichtlich der Ablehnung von Prozesskostenhilfe geändert. Dem Antragsteller wird für das vor dem Sozialgericht geführte Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin E aus E1 bewilligt. Bezüglich des weiteren Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2007 wird die Beschwerde zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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