Landessozialgericht NRW, 2007-09-19, L 7 B 183/07 AS ER

L 7 B 183/07 AS ERSozialversicherungsgericht19.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 183/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-19

Aktenzeichen: L 7 B 183/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0919.L7B183.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2007 hinsichtlich der Ablehnung von Prozesskostenhilfe geändert. Dem Antragsteller wird für das vor dem Sozialgericht geführte Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin E aus E1 bewilligt. Bezüglich des weiteren Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2007 wird die Beschwerde zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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