L 20 B 155/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-09-24, L 20 B 155/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-09-24, L 20 B 155/07 AS ER
L 20 B 155/07 AS ERSozialversicherungsgericht24.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 155/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-24
Aktenzeichen: L 20 B 155/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0924.L20B155.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 19.04.2007 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für beide Rechtszüge. Der Antrag vom 27.08.2007, dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S L, Q-straße ,J, zu seiner Vertretung beizuordnen, wird abgelehnt.
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