Landessozialgericht NRW, 2007-09-24, L 20 B 90/07 SO

L 20 B 90/07 SOSozialversicherungsgericht24.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 90/07 SO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-24

Aktenzeichen: L 20 B 90/07 SO

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0924.L20B90.07SO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.07.2007 wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 315,00 EUR festgesetzt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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