Landessozialgericht NRW, 2007-09-26, L 7 B 246/07 AS ER

L 7 B 246/07 AS ERSozialversicherungsgericht26.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 246/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-26

Aktenzeichen: L 7 B 246/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0926.L7B246.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.08.2007 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens und Beiordnung von Rechtsanwalt S aus C wird abgelehnt.

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