Landessozialgericht NRW, 2007-09-28, L 4 R 169/07

L 4 R 169/07Sozialversicherungsgericht28.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 R 169/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-28

Aktenzeichen: L 4 R 169/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0928.L4R169.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch die Berufungsrücknahme der Klägerin vom 13.08.2007 erledigt ist.

Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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