L 7 B 185/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-10-25, L 7 B 185/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-10-25, L 7 B 185/07 AS ER
L 7 B 185/07 AS ERSozialversicherungsgericht25.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 185/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-25
Aktenzeichen: L 7 B 185/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1025.L7B185.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 21.06.2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 15.05.2007 sowie der Klage vom 12.06.2007 gegen die Bescheide vom 07.05.2007 und 02.06.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.06.2007 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu tragen. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L aus I bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.