L 2 KN 108/02 U•Landessozialgericht NRW, 2007-10-30, L 2 KN 108/02 U
Landessozialgericht NRW, 2007-10-30, L 2 KN 108/02 U
L 2 KN 108/02 USozialversicherungsgericht30.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 108/02 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-30
Aktenzeichen: L 2 KN 108/02 U
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1030.L2KN108.02U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27.06.2002 geändert und die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers für den erstinstanzlichen Rechtszug zu erstatten. Für das Berufungsverfahren haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.