Landessozialgericht NRW, 2007-11-08, L 9 AS 67/06

L 9 AS 67/06Sozialversicherungsgericht08.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AS 67/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: L 9 AS 67/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1108.L9AS67.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren mit Ausnahme der Kosten der Anschlussberufung insoweit sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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