L 16 KR 37/07•Landessozialgericht NRW, 2007-11-22, L 16 KR 37/07
Landessozialgericht NRW, 2007-11-22, L 16 KR 37/07
L 16 KR 37/07Sozialversicherungsgericht22.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 37/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-22
Aktenzeichen: L 16 KR 37/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1122.L16KR37.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 05. Februar 2007 geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin auf die Rechnung vom 28.09.2006 (Behandlungsfall B) noch 128,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02.10.2006 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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