L 20 B 18/07 SO•Landessozialgericht NRW, 2007-11-22, L 20 B 18/07 SO
Landessozialgericht NRW, 2007-11-22, L 20 B 18/07 SO
L 20 B 18/07 SOSozialversicherungsgericht22.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 18/07 SO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-22
Aktenzeichen: L 20 B 18/07 SO
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1122.L20B18.07SO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 27.02.2007 aufgehoben. Den Klägern wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Köln Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. I bewilligt, für den Kläger zu 3) jedoch mit der Maßgabe, dass er aus seinem Einkommen monatliche Raten von 30,00 Euro an die Landeskasse zu leisten hat.
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