L 9 B 101/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-11-29, L 9 B 101/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-11-29, L 9 B 101/07 AS ER
L 9 B 101/07 AS ERSozialversicherungsgericht29.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 B 101/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-29
Aktenzeichen: L 9 B 101/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1129.L9B101.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.5.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin N beigeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.