L 4 B 9/07 U ER•Landessozialgericht NRW, 2007-12-12, L 4 B 9/07 U ER
Landessozialgericht NRW, 2007-12-12, L 4 B 9/07 U ER
L 4 B 9/07 U ERSozialversicherungsgericht12.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 B 9/07 U ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: L 4 B 9/07 U ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1212.L4B9.07U.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen zu 2) und zu 3) wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 31.10.2007 insoweit aufgehoben, als die Antragsgegnerinnen zu 2) und 3) verpflichtet werden, unverzüglich eine Liste für die Vertreterversammlung der neuzubildenden Berufsgenossenschaft F U G unter Berücksichtigung der Antragstellerin zu 1) mit mindestens einem Sitz zu beschließen und der Antragsgegnerin zu 1) vorzuschlagen.
Der Antrag der Antragsteller wird insoweit abgelehnt.
Die Antragssteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens und 2/3 der Kosten des Antragsverfahrens. Die Antragsgegnerin zu 1) trägt ein 1/3 der Kosten des Antragsverfahrens.
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