L 16 B 127/07 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2007-12-20, L 16 B 127/07 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2007-12-20, L 16 B 127/07 KR ER
L 16 B 127/07 KR ERSozialversicherungsgericht20.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 127/07 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: L 16 B 127/07 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1220.L16B127.07KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. November 2007 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist eröffnet. Gerichtskosten können nicht erhoben werden. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren. Der Streitwert wird auf 100,00 EUR festgesetzt. Die weitere Beschwerde zum Bundessozialgericht wird zugelassen.
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