L 8 R 280/07•Landessozialgericht NRW, 2008-01-28, L 8 R 280/07
Landessozialgericht NRW, 2008-01-28, L 8 R 280/07
L 8 R 280/07Sozialversicherungsgericht28.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 280/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-28
Aktenzeichen: L 8 R 280/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0128.L8R280.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.09.2007 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung - auch wegen der Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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