Landessozialgericht NRW, 2008-01-30, L 11 KR 45/07

L 11 KR 45/07Sozialversicherungsgericht30.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 45/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-30

Aktenzeichen: L 11 KR 45/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0130.L11KR45.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.04.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten zu erstatten, im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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