Landessozialgericht NRW, 2008-02-25, L 7 B 339/07 AS ER

L 7 B 339/07 AS ERSozialversicherungsgericht25.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 339/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-25

Aktenzeichen: L 7 B 339/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0225.L7B339.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.11.2007 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklage der Antragsteller vom 23.09.2007 gegen den Rücknahme- und Erstattungsbescheid der Antragsgegnerin vom 06.07.2007 aufschiebende Wirkung hat. Den Antragstellern wird für beide Rechtszüge Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus J ab Antragstellung gewährt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge.

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