L 8 R 257/05•Landessozialgericht NRW, 2008-03-05, L 8 R 257/05
Landessozialgericht NRW, 2008-03-05, L 8 R 257/05
L 8 R 257/05Sozialversicherungsgericht05.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 257/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-05
Aktenzeichen: L 8 R 257/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0305.L8R257.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.11.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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