L 20 B 6/08 SO•Landessozialgericht NRW, 2008-03-13, L 20 B 6/08 SO
Landessozialgericht NRW, 2008-03-13, L 20 B 6/08 SO
L 20 B 6/08 SOSozialversicherungsgericht13.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 6/08 SO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-13
Aktenzeichen: L 20 B 6/08 SO
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0313.L20B6.08SO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.11.2007 betreffend die Gewährung von Prozesskostenhilfe geändert. Den Antragstellern wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf Prozesskostenhilfe ohne Beschränkung auf nur einen Teil des in der Sache verfolgten Antrags bewilligt und Rechtsanwalt H, M-straße 00, X, zu ihrer Vertretung beigeordnet.
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