L 7 B 27/08 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2008-03-14, L 7 B 27/08 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2008-03-14, L 7 B 27/08 AS ER
L 7 B 27/08 AS ERSozialversicherungsgericht14.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 27/08 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-14
Aktenzeichen: L 7 B 27/08 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0314.L7B27.08AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.12.2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs sowie der Klage gegen den Bescheid vom 18.10.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2007 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.