L 20 SO 53/06•Landessozialgericht NRW, 2008-04-07, L 20 SO 53/06
Landessozialgericht NRW, 2008-04-07, L 20 SO 53/06
L 20 SO 53/06Sozialversicherungsgericht07.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 53/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-07
Aktenzeichen: L 20 SO 53/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0407.L20SO53.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 23.06.2006 aufgehoben. Der beigeladene Landschaftsverband Rheinland wird nach § 75 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz verurteilt, die Kosten für die Unterbringung des Klägers im Haus O, Reken, für den Zeitraum 01.07. bis 30.11.2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der beigeladene Landschaftsverband Rheinland trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.
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