Landessozialgericht NRW, 2008-04-07, L 20 SO 53/06

L 20 SO 53/06Sozialversicherungsgericht07.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 53/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-07

Aktenzeichen: L 20 SO 53/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0407.L20SO53.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 23.06.2006 aufgehoben. Der beigeladene Landschaftsverband Rheinland wird nach § 75 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz verurteilt, die Kosten für die Unterbringung des Klägers im Haus O, Reken, für den Zeitraum 01.07. bis 30.11.2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der beigeladene Landschaftsverband Rheinland trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.

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