L 12 SO 4/07•Landessozialgericht NRW, 2008-04-16, L 12 SO 4/07
Landessozialgericht NRW, 2008-04-16, L 12 SO 4/07
L 12 SO 4/07Sozialversicherungsgericht16.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 4/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: L 12 SO 4/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0416.L12SO4.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 03.01.2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 300,00 EUR auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
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