Landessozialgericht NRW, 2008-11-05, L 8 R 316/06

L 8 R 316/06Sozialversicherungsgericht05.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 316/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-05

Aktenzeichen: L 8 R 316/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1105.L8R316.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.10.2006 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Gerichtskosten im Berufungsverfahren als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 10.072,04 EUR festgesetzt.

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