L 8 R 316/06•Landessozialgericht NRW, 2008-11-05, L 8 R 316/06
Landessozialgericht NRW, 2008-11-05, L 8 R 316/06
L 8 R 316/06Sozialversicherungsgericht05.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 316/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-05
Aktenzeichen: L 8 R 316/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1105.L8R316.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.10.2006 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Gerichtskosten im Berufungsverfahren als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 10.072,04 EUR festgesetzt.
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