Landessozialgericht NRW, 2008-11-14, L 14 R 148/06

L 14 R 148/06Sozialversicherungsgericht14.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 148/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-14

Aktenzeichen: L 14 R 148/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1114.L14R148.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 30.03.2006 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.11.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.12.2005 verurteilt, den Bescheid vom 05.03.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26.05.2003 zurückzunehmen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Im übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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