L 20 AS 92/07•Landessozialgericht NRW, 2008-11-24, L 20 AS 92/07
Landessozialgericht NRW, 2008-11-24, L 20 AS 92/07
L 20 AS 92/07Sozialversicherungsgericht24.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AS 92/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-24
Aktenzeichen: L 20 AS 92/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1124.L20AS92.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14.11.2007 unter Berücksichtigung des in der mündlichen Verhandlung vom 24.11.2008 geschlossenen Teilvergleichs neu gefasst. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.09.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.12.2005 verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Monate Oktober und November 2006 in Höhe von 649,00 EUR zu erbringen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revison wird zugelassen.
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