L 2 B 47/07 KN KR•Landessozialgericht NRW, 2008-12-03, L 2 B 47/07 KN KR
Landessozialgericht NRW, 2008-12-03, L 2 B 47/07 KN KR
L 2 B 47/07 KN KRSozialversicherungsgericht03.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 B 47/07 KN KR — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-03
Aktenzeichen: L 2 B 47/07 KN KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1203.L2B47.07KN.KR.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 07.09.2007 wird der Beschluss geändert. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Klageverfahren S 40 KN 291/06 KR zu erstatten. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.