L 1 B 22/08 AL•Landessozialgericht NRW, 2008-12-09, L 1 B 22/08 AL
Landessozialgericht NRW, 2008-12-09, L 1 B 22/08 AL
L 1 B 22/08 ALSozialversicherungsgericht09.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 22/08 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-09
Aktenzeichen: L 1 B 22/08 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1209.L1B22.08AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.09.2008 abgeändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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