L 11 KA 48/08•Landessozialgericht NRW, 2008-12-10, L 11 KA 48/08
Landessozialgericht NRW, 2008-12-10, L 11 KA 48/08
L 11 KA 48/08Sozialversicherungsgericht10.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 48/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-10
Aktenzeichen: L 11 KA 48/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1210.L11KA48.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.02.2008 abgeändert. Unter Aufhebung seines Beschlusses vom 04.07.2007 wird der Beklagte verpflichtet, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 23.04.2007 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Beklagte und die Beigeladene zu 7) tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2. Die Revision wird nicht zugelassen.
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