L 2 KN 253/07•Landessozialgericht NRW, 2008-12-11, L 2 KN 253/07
Landessozialgericht NRW, 2008-12-11, L 2 KN 253/07
L 2 KN 253/07Sozialversicherungsgericht11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 253/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-11
Aktenzeichen: L 2 KN 253/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1211.L2KN253.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28.08.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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