L 13 EG 32/08•Landessozialgericht NRW, 2008-12-12, L 13 EG 32/08
Landessozialgericht NRW, 2008-12-12, L 13 EG 32/08
L 13 EG 32/08Sozialversicherungsgericht12.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 EG 32/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-12
Aktenzeichen: L 13 EG 32/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1212.L13EG32.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Klage gegen den Bescheid vom 9.6.2008 wird abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Beklagte zu 1/8; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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