Landessozialgericht NRW, 2008-12-17, L 7 B 372/08 AS NZB

L 7 B 372/08 AS NZBSozialversicherungsgericht17.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 372/08 AS NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-17

Aktenzeichen: L 7 B 372/08 AS NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1217.L7B372.08AS.NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 27.06.2008 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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