L 20 B 58/08 AY•Landessozialgericht NRW, 2009-01-12, L 20 B 58/08 AY
Landessozialgericht NRW, 2009-01-12, L 20 B 58/08 AY
L 20 B 58/08 AYSozialversicherungsgericht12.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 58/08 AY — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: L 20 B 58/08 AY
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0112.L20B58.08AY.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 16.06.2008 abgeändert. Den Klägern wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe gewährt und ab dem 03.01.2008 Rechtsanwältin M aus C beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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