L 8 R 263/05•Landessozialgericht NRW, 2009-01-14, L 8 R 263/05
Landessozialgericht NRW, 2009-01-14, L 8 R 263/05
L 8 R 263/05Sozialversicherungsgericht14.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 263/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: L 8 R 263/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0114.L8R263.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.11.2005 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 04.07.2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.05.2004 verurteilt, dem Kläger Regelaltersrente ab 01.07.1997 unter Berücksichtigung von Ghettobeitragszeiten von Januar bis Juni 1942 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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