L 8 R 71/07•Landessozialgericht NRW, 2009-01-14, L 8 R 71/07
Landessozialgericht NRW, 2009-01-14, L 8 R 71/07
L 8 R 71/07Sozialversicherungsgericht14.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 71/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: L 8 R 71/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0114.L8R71.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.02.2007 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.08.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.07.2006 verurteilt, der Klägerin Regelaltersrente ab dem 01.07.1997 unter Berücksichtigung einer Ghettobeitragszeit von März 1942 bis Oktober 1942 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu 4/5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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