Landessozialgericht NRW, 2009-01-15, L 2 KN 16/08

L 2 KN 16/08Sozialversicherungsgericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 16/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: L 2 KN 16/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0115.L2KN16.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 31.10.2001 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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