Landessozialgericht NRW, 2009-01-22, L 5 KR 153/07

L 5 KR 153/07Sozialversicherungsgericht22.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 153/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-22

Aktenzeichen: L 5 KR 153/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0122.L5KR153.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.11.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren sowie die Kosten des Berufungsverfahrens im Hinblick auf die Klägerin. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 3.887,25 Euro festgesetzt.

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