L 5 KR 153/07•Landessozialgericht NRW, 2009-01-22, L 5 KR 153/07
Landessozialgericht NRW, 2009-01-22, L 5 KR 153/07
L 5 KR 153/07Sozialversicherungsgericht22.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 153/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-22
Aktenzeichen: L 5 KR 153/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0122.L5KR153.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.11.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren sowie die Kosten des Berufungsverfahrens im Hinblick auf die Klägerin. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 3.887,25 Euro festgesetzt.
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