L 7 AS 44/08•Landessozialgericht NRW, 2009-01-22, L 7 AS 44/08
Landessozialgericht NRW, 2009-01-22, L 7 AS 44/08
L 7 AS 44/08Sozialversicherungsgericht22.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 44/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-22
Aktenzeichen: L 7 AS 44/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0122.L7AS44.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.04.2008 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14.06.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.10.2007 verurteilt, den Klägern auf die Heiz- und Nebenkostenabrechnung vom 21.03.2007 Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 976,00 Euro zu gewähren und diesen Betrag an den Vermieter der Kläger auszuzahlen. Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1) bis 9) für beide Rechtszüge zu 7/10. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.