Landessozialgericht NRW, 2009-01-26, L 20 B 58/08 SO NZB

L 20 B 58/08 SO NZBSozialversicherungsgericht26.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 58/08 SO NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-26

Aktenzeichen: L 20 B 58/08 SO NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0126.L20B58.08SO.NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger wird die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02.04.2008 aufgehoben. Im Übrigen wird die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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