Landessozialgericht NRW, 2009-01-27, L 16 B 24/08 R

L 16 B 24/08 RSozialversicherungsgericht27.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 B 24/08 R — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-27

Aktenzeichen: L 16 B 24/08 R

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0127.L16B24.08R.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.09.2008 wird als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Verfahren der Gegenvorstellung vor dem SG und für das Beschwerdeverfahren vor dem erkennenden Gericht wird in Übereinstimmung mit der Kostenfestsetzung des SG zum Ausgangsverfahren auf jeweils 2.833,33 Euro festgesetzt.

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