L 16 KR 242/06•Landessozialgericht NRW, 2009-01-29, L 16 KR 242/06
Landessozialgericht NRW, 2009-01-29, L 16 KR 242/06
L 16 KR 242/06Sozialversicherungsgericht29.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 242/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-29
Aktenzeichen: L 16 KR 242/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0129.L16KR242.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.12.2003 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, zu Unrecht geleistete Vergütung im Behandlungsfall M N in Höhe von 955,39 EUR an die Klägerin zurück zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 06. Februar 2004. Im Übrigen wird die Klage (auf höhere Zinsen) abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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