Landessozialgericht NRW, 2009-02-04, L 19 B 29/09 AS ER

L 19 B 29/09 AS ERSozialversicherungsgericht04.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 29/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-04

Aktenzeichen: L 19 B 29/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0204.L19B29.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers zu 1) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 22.01.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die vom Antragsteller zu 1) für die Antragstellerinnen zu 2) und 3) gestellten Anträge als unzulässig verworfen werden. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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