Landessozialgericht NRW, 2009-02-05, L 20 B 2/09 AY ER

L 20 B 2/09 AY ERSozialversicherungsgericht05.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 2/09 AY ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-05

Aktenzeichen: L 20 B 2/09 AY ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0205.L20B2.09AY.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 17.11.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Das Prozesskostenhilfegesuch der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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