L 20 B 2/09 AY ER•Landessozialgericht NRW, 2009-02-05, L 20 B 2/09 AY ER
Landessozialgericht NRW, 2009-02-05, L 20 B 2/09 AY ER
L 20 B 2/09 AY ERSozialversicherungsgericht05.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 2/09 AY ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: L 20 B 2/09 AY ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0205.L20B2.09AY.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 17.11.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Das Prozesskostenhilfegesuch der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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