L 11 (10) KA 32/07•Landessozialgericht NRW, 2009-02-11, L 11 (10) KA 32/07
Landessozialgericht NRW, 2009-02-11, L 11 (10) KA 32/07
L 11 (10) KA 32/07Sozialversicherungsgericht11.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (10) KA 32/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-11
Aktenzeichen: L 11 (10) KA 32/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0211.L11.10KA32.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.04.2007 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 04.10.2005 verurteilt, über den Widerspruch der Beigeladenen zu 1) gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 25.08.2004 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen.
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