L 11 KA 98/08•Landessozialgericht NRW, 2009-02-11, L 11 KA 98/08
Landessozialgericht NRW, 2009-02-11, L 11 KA 98/08
L 11 KA 98/08Sozialversicherungsgericht11.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 98/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-11
Aktenzeichen: L 11 KA 98/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0211.L11KA98.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beigeladenen zu 7) wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 17.09.2008 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Beschlusses vom 21.11.2007 verpflichtet, über den Widerspruch der Beigeladenen zu 7) gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 25.07.2007 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Berufung der Beigeladenen zu 7) zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 7) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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