Landessozialgericht NRW, 2009-02-11, L 19 B 18/09 AS

L 19 B 18/09 ASSozialversicherungsgericht11.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 18/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-11

Aktenzeichen: L 19 B 18/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0211.L19B18.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.01.2009 über die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.01.2009 über die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

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