Landessozialgericht NRW, 2009-02-11, L 1 B 25/08 AL

L 1 B 25/08 ALSozialversicherungsgericht11.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 25/08 AL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-11

Aktenzeichen: L 1 B 25/08 AL

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0211.L1B25.08AL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.11.2008 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen ab dem 14.11.2008 Prozesskostenhilfe bis zur Höhe von 150 EUR bewilligt und Rechtsanwalt L aus I als Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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