L 7 B 17/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-02-17, L 7 B 17/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-02-17, L 7 B 17/09 AS ER
L 7 B 17/09 AS ERSozialversicherungsgericht17.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 17/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: L 7 B 17/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0217.L7B17.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.12.2008 geändert. Der Antragsgegner wird einstweilen verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 20.11.2008 bis 28.02.2009 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich 687,00 Euro als Darlehen zu gewähren. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu tragen. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus E bewilligt.
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