Landessozialgericht NRW, 2009-02-19, L 20 B 162/08 SO ER

L 20 B 162/08 SO ERSozialversicherungsgericht19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 162/08 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: L 20 B 162/08 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0219.L20B162.08SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.10.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Das Prozesskostenhilfegesuch der Antragstellerin wird abgelehnt.

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