L 21 KR 16/09 SFB•Landessozialgericht NRW, 2009-02-19, L 21 KR 16/09 SFB
Landessozialgericht NRW, 2009-02-19, L 21 KR 16/09 SFB
L 21 KR 16/09 SFBSozialversicherungsgericht19.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 KR 16/09 SFB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: L 21 KR 16/09 SFB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0219.L21KR16.09SFB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Das Zuschlagsverbot wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens über die Wiederherstellung des Zuschlagsverbots tragen die Antragsgegnerinnen.
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