Landessozialgericht NRW, 2009-02-26, L 20 B 165/08 SO

L 20 B 165/08 SOSozialversicherungsgericht26.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 165/08 SO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-26

Aktenzeichen: L 20 B 165/08 SO

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0226.L20B165.08SO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.11.2008 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S, E, gewährt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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